Aufnahme

Aufnahmewerber können über ihren persönlichen, schriftlichen und wohlbegründeten Antrag an die Ordenskanzlei durch den Ordensgouverneur auf Vorschlag des Ordenskapitels als ordentliche Ordensritter aufgenommen werden.

Voraussetzung für eine Aufnahme als Ordentlicher Ordensritter in den Alten Orden vom St. Georg ist die Erfüllung selektiver Kriterien und ein Noviziat, d.h. eine durch den Ordensgouverneur festzulegende Zeitspanne zum gegenseitigen Kennenlernen.

Mitglieder aller christlichen Denominationen sind herzlich eingeladen, sich nach Studium der einzelnen Punkte dieser Website mit entsprechender Kontaktaufnahme (z.B. über Kontakt) an die Ordenskanzlei zu wenden.

Bei konkretem Interesse, welches der spätere Aufnahmewerber kundtut, erfolgt die Aufnahme in die Liste der Eingeladenen zu den regelmäßigen Ordensveranstaltungen.