© BILLROTH-HAUS, WIEN / PUBLIC DOMAIN (AUSSCHNITT)

21. Sommerliche Arbeitskonvent zum Thema Aktive Sterbehilfe - "assistierter Suizid".

Der 21. Sommerliche Arbeitskonvent des Alten Ordens vom St. Georg am 27. und 28. August 2021 im eleganten Billroth-Haus der Gesellschaft der Ärzte in Wien zum Thema Aktive Sterbehilfe - "assistierter Suizid" statt.

Das Recht auf Leben und die Freude am Leben

Sechs Wissenschaftler referierten professionell aus den Bereichen Recht, Philosophie, Naturrecht, Psychiatrie, Medizin und Theologie. Dabei entstand eine Art Konsens für die gesetzliche Regelung, dass jeder, der aktive Sterbehilfe will, vor seinem "assistierten Suizid" eine zweijährige palliativ-medizinische Behandlung bekommt, bzw. durchmachen muss.

Beihilfe zur Tötung – NEIN, Beistand und Heilung – JA

Ordensgouverneur Prinz Gundakar von und zu Liechtenstein bedankte sich bei den Vortragenden für die Vermittlung ihrer Erkenntnisse.

Er skizzierte den jahrhundertealten, christlichen Ritterorden und seine zumeist akademischen Mitglieder im Bemühen um die „rechtlichen und staatlichen Rahmenbedingungen, die für den einzelnen eine menschenwürdige Vollendung im Bewusstsein seiner Pflicht und freier, verantwortlicher Gewissensentscheidung ermöglichen und gewährleisten können soll.“

    Voraussetzung dafür sei der christliche Grundwert der Solidarität, die sich nicht in einem vagen Gefühl des Mitleids oder der oberflächlichen Rührung erschöpft, sondern in der beständigen Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Im Gegensatz zu politisch zweckmäßigen Maßnahmen sei dieses Bestreben eine Tugend zur Überwindung der inneren Spaltungen, unter welcher jedes Individuum und die Gesellschaft leide.

    Zum Tagungsthema meinte er, kein Mensch stirbt gerne, keiner bringt sich gerne um, jeder möchte gerne leben.

    Suizidalität ist meist kein Ausdruck von Freiheit und Wahlmöglichkeit, sondern von Einengung durch objektive und/oder subjektiv erlebte Not, durch psychische und/oder körperliche Befindlichkeit bzw. deren Folgen, durch gesellschaftlich-kulturelle bzw. ideologische Rahmenbedingungen. Die Benennung „Freitod“ ist für den Großteil suizidaler Menschen oder begangener Selbstmorde falsch.

    Zur Prävention des Phänomens der Suizidalität werde weltweit in den Bereichen Medizin, Psychiatrie und Seelsorge intensiv geforscht. Einem Rechtsanspruch auf Hilfeleistung zum Selbstmord sprach er die Vernünftigkeit ab.

    Im über 2500 Jahre alten Eid des Hippokrates hieße es: „Meine Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen und Heil der Kranken nach besten Vermögen und Urteil; Ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht. Ich werde niemanden, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.“

    Kanzler Peter zu Stolberg-Stolberg begrüßte die Teilnehmer ebenso, verwies auf die einzuhaltenden Corona-Regeln und erinnerte als Moderator an die nach jedem Vortrag erfolgende Diskussion, in welcher sich jeder zu Wort melden und seine eigene Meinung bilden kann.



    Publikation

    Das Recht auf Leben. Beihilfe zur Tötung - NEIN, Beistand und Heilung - JA. Transkribierte Referate vom 21. Sommerlichen Arbeitskonvent zu Wien. Eigenverlag Alter Orden vom St. Georg 2021. - Lic. phil. Moritz Nestor: Das Tötungsverbot, die natürliche "Vernünftigkeit eines Tabus". - Prof. Dr. psych. Dr. med. Michael Linden: Verbitterung und Lebensüberdruss. - Univ. Prof. - DDr. Hanna-Barbara Gerl-Falkowitz: Über die sinnvolle Vorbereitung auf das Sterben. Ars Moriendi. - Dr. Grégor Puppinck: Das Gesetz des Todes aus transhumanistischer Perspektive. - Dr. med. Karen Nestor: Not und Hilfe als Grundgestalt mitmenschlichen Daseins. - Univ. Prof. Mag. pharm. Dr. med. Dr. theol. Matthias Beck: Assistierter Suizid, was bedeutet das? - Karl Albrecht Schachtschneider: Zum Unrecht der Sterbehilfe. - Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz. APA-OTIS Meldung zum "Sterbeverfügungsgesetz".

    Das Recht auf Leben.

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