Die Bewerbung zum Noviziat, ist üblicherweise das Resultat von mehreren Teilnahmen an Ordensabenden, Ordenskonventen und sonstigen Ordensveranstaltungen. Eine wichtige Funktion dabei haben die jeweiligen Ordenspaten, welche den Aufnahmekandidaten in den Orden eingeführt haben. Sodann können Aufnahmewerber über ihren persönlichen, schriftlichen und wohlbegründeten Antrag an die Ordenskanzlei durch den Ordensgouverneur auf Vorschlag des Ordenskapitels als ordentliche Ordensritter aufgenommen werden.
Voraussetzung für eine Aufnahme als Ordentlicher Ordensritter in den Alten Orden vom St. Georg ist die Erfüllung selektiver Kriterien und ein Noviziat, d.h. eine durch den Ordensgouverneur festzulegende Zeitspanne zum gegenseitigen Kennenlernen. Die Aufnahme durch den Gouverneur erfolgt beim alljährlichen festlichen Konvent um den Jahrestag des heiligen Georg (23. April). Nach der Proklamation zum Ordensbruder, legt der Kandidat sein immerwährendes Treuegelöbnis ab in der feierlichen Ordensmesse in der St. Annakirche (Wien) am selben Tag. Dabei wird dem neuen St. Georgs-Ritter die Ordensinsignie am Band um den Hals gelegt.
Nebst dem persönlichen Kontakt mit dem Ordenspaten sind Mitglieder aller christlichen Denominationen herzlich eingeladen, sich auch nach Studium der einzelnen Punkte dieser Website mit entsprechender Kontaktaufnahme über den Ordenspaten an die Ordenskanzlei zu wenden.