Das Recht auf Leben und die Freude am Leben

Beihilfe zur Tötung – NEIN, Beistand und Heilung – JA

Wie schon im vergangenen Jahr fand der diesjährige, bereits 21. Sommerliche Arbeitskonvent des Alten Ordens vom St. Georg (AOvStG) wieder in Wien und wieder im eleganten Billrothhaus der Gesellschaft der Ärzte am 27. und 28. August 2021 statt. Diesmal zum politisch aktuellen Thema der Aktiven Sterbehilfe, auch genannt ‚Assistierter Suizid‚ oder, historisch schwer belastet, ‚Euthanasie‚. Sechs Wissenschaftler referierten professionell aus den Bereichen Recht, Philosophie, Naturrecht, Psychiatrie, Medizin und Theologie. Dabei entstand eine Art Konsens für die gesetzliche Regelung, dass jeder, der aktive Sterbehilfe will, vor seinem ´assistierten Suizid´ eine zweijährige palliativ-medizinische Behandlung bekommt, bzw. durchmachen muss.

Ordensgouverneur Prinz Gundakar von und zu Liechtenstein bedankte sich bei den Vortragenden für die Vermittlung ihrer Erkenntnisse.

Er skizzierte den jahrhundertealten, christlichen Ritterorden und seine zumeist akademischen Mitglieder im Bemühen um die „rechtlichen und staatlichen Rahmenbedingungen, die für den einzelnen eine menschenwürdige Vollendung im Bewusstsein seiner Pflicht und freier, verantwortlicher Gewissensentscheidung ermöglichen und gewährleisten können soll.“

Voraussetzung dafür sei der christliche Grundwert der Solidarität, die sich nicht in einem vagen Gefühl des Mitleids oder der oberflächlichen Rührung erschöpft, sondern in der beständigen Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Im Gegensatz zu politisch zweckmäßigen Maßnahmen sei dieses Bestreben eine Tugend zur Überwindung der inneren Spaltungen, unter welcher jedes Individuum und die Gesellschaft leide.

Zum Tagungsthema meinte er, kein Mensch stirbt gerne, keiner bringt sich gerne um, jeder möchte gerne leben.

Suizidalität ist meist kein Ausdruck von Freiheit und Wahlmöglichkeit, sondern von Einengung durch objektive und/oder subjektiv erlebte Not, durch psychische und/oder körperliche Befindlichkeit bzw. deren Folgen, durch gesellschaftlich-kulturelle bzw. ideologische Rahmenbedingungen. Die Benennung „Freitod“ ist für den Großteil suizidaler Menschen oder begangener Selbstmorde falsch.

Zur Prävention des Phänomens der Suizidalität werde weltweit in den Bereichen Medizin, Psychiatrie und Seelsorge intensiv geforscht. Einem Rechtsanspruch auf Hilfeleistung zum Selbstmord sprach er die Vernünftigkeit ab.

Im über 2500 Jahre alten Eid des Hippokrates hieße es: „Meine Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen und Heil der Kranken nach besten Vermögen und Urteil; Ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht. Ich werde niemanden, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.“

Kanzler Peter zu Stolberg-Stolberg begrüßte die Teilnehmer ebenso, verwies auf die einzuhaltenden Corona-Regeln und erinnerte als Moderator an die nach jedem Vortrag erfolgende Diskussion, in welcher sich jeder zu Wort melden und seine eigene Meinung bilden kann.

Lic. phil. Moritz Nestor, Psychologe, Naturrechtler, Autor, aus Uzwil bei St. Gallen in der Schweiz

Das Tötungsverbot – die natürliche ‚Vernünftigkeit eines Tabus‘ (Robert Spaemann)

Das Wort „Sterbehilfe“ stamme von den Nationalsozialisten. In den Niederlanden habe es schon in den 1970-er Jahren Bestrebungen gegeben, die praktizierten Patiententötung zu ermöglichen. Er verweist auf die begriffliche Verdrehung im öffentlichen Reden über das Töten, als wäre es Liebe.

Es sei früher nicht gerecht gewesen, die Selbsttötung als Sünde zu bezeichnen, es sei aber ebenso falsch, wenn man sie als sog. Selbstbestimmung, uneigennütziges Mitleid oder gar als Liebestat verherrlicht.

Prof. Dipl. Psych. Dr. med. Michael Linden, Universitätsmedizin Charité Berlin, Schwerpunkt Psychosomatik

Psychologische Überlegungen zum Todes- und Tötungswunsch

In seinen Ausführungen geht er auf die Verbreitung diese Phänomens ein, auf den Alters-/Krankheits-Stereotyp, die daraus entstehende Verbitterung mit Lebensüberdruss und Depression, sowie das ebenso folgende, aber völlig falsche, weil eigennützige, Mitleid.

Linden erklärt den Todeswunsch, speziell Älterer, die zunehmend mit Krankheiten und sozialer Vereinsamung konfrontiert sind. Dazu zeigt er einen Artikel mit der Überschrift: „Todessprung mit 97“. Es zeigte das Bild einer alten Dame, die aufgrund ihrer unerträglich schmerzhaften Arterien-verkalkung ins Krankenhaus eingewiesen werden sollte, was sie so sehr nicht wollte, dass sie lieber vom 10. Stock in den Tod sprang. Neben professioneller, therapeutischer Distanz empfiehlt er allen aufmerksame Kontrolle über die sog. „Helfer“.

Univ. Prof. DDr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Philosophin, Religionswissenschaftlerin, Autorin

Über die sinnvolle Vorbereitung auf das Sterben – Ars Moriendi

Ihren bekannten Vortrag fokussiert sie speziell auf das Thema der Sterbehilfe und Euthanasie. Während Antike und frühes Christentum sich noch mit dem Sterben befassten, werde der Tod seit 200 Jahren – in einer Art Seelenhygiene – verdrängt, weil er biologisch unüberwindbar ist. Nicht mehr an das geistig-seelische ´Hinübergehen´, sondern an die Endlichkeit wird heute geglaubt. Dazu Woody Allen: „Ich habe keine Angst vor dem Sterben, ich möchte nur nicht dabei sein, wenn es passiert.

Ausführlich schildert sie die kulturellen Zusammenhänge, dass erlittene Sinnlosigkeit und das Leiden dennoch Sinn machen. Es geht darum, Leute davon zu überzeugen, dass leben sich lohnt, bevor man darüber diskutiert, ob der mündige, assistierte Suizid erlaubt ist. Zuversicht verleiht das Christentum, weil das heute noch verehrte Antlitz des Auferstandenen vorher das eines Sterbenden war.

Dr. Grégor Puppinck, Jurist, Direktor des European Centre for Law & Justice, ECLJ, Strasbourg

Das Gesetz des Todes aus transhumanistischer Perspektive

(Autor des soeben erschienenen Buches „Der denaturierte Mensch und seine Rechte“)

Der internationale Menschenrechtsexperte Grégor Puppinck erklärt die geistesgeschichtliche Entwicklung, die in verschiedenen Ländern zur Legalisierung der Euthanasie führte und zum Assistierten Suizid führen wird. Im abendländischen Menschenbild ist dieser eine harmonische Einheit von Leib, Geist und (unsterblicher) Seele. In der post-christlichen Gesellschaft setzt sich ein „dualistisches“, neo-gnostisches Menschenbild durch. Demnach wäre der Geist zwar eine Emanation der Materie, aber zugleich höherwertig als diese und dazu berufen, über sie und geringer entwickelte, schwächere Menschen die Herrschaft auszuüben. Der subjektive Wille des Einzelnen wäre der höchste Ausdruck seiner Persönlichkeit, daher wäre die „Selbstbestimmung“ das vorrangigste aller Menschenrechte. Diese ist aber an kein Gebot einer abstrakten und für alle verbindlichen Gerechtigkeit mehr gebunden, sondern ein purer Machtanspruch, eine Selbstermächtigung über den Leib, der zu jedem gewünschten Zweck verwendet, umgemodelt und getötet werden kann. Solche (Menschen-)Rechte drohen zum gegen den Menschen gerichteten Machtmittel zu werden.

Dr.med. Karen Nestor, Onkologin, Palliativmedizinerin, Kantonsspital St. Gallen, Schweiz

Not und Hilfe als Grundgestalt mitmenschlichen Daseins

Es geht um generelle Aspekte der Suizidforschung, gesellschaftliche Aufgaben dabei, die Wirkung der helfenden Beziehung und letztlich, die Herausforderungen am Lebensende. Sie bezieht sich auf Erwin Ringels Präsuizidales Syndrom (seelische Verfassung, die dem Suizid vorausgeht), also Einengung der Wertewelt (Reduktion von Selbstwertgefühl und Wertbezogenheit), dynamische Einengung (Gefühle bewegen sich in eine einzige Richtung) und Einengung der menschlichen Beziehungen.

Daraus entsteht ein klinischer, psychosozialer Auftrag, der in palliativmedizinischen Einrichtungen Umsetzung findet. „Lasst die menschliche Begegnung im Mittelpunkt der Suizidverhütung stehen…“ sagte Ringel über den Aufbau guter Arzt-Patient-Verhältnisse, weil es die Einengung der zwischenmenschlichen Beziehungen durchbricht – „mit all unseren Kräften anwesend sein.

Zu den gesellschaftlichen Aufgaben gehört es, sich mit den Auswirkungen des Redens vom (erlaubten) Töten zu befassen. Dabei zitiert die Palliativmedizinerin Dr. Leo Alexander, der 1949 beim Nürnberger Prozess gegen die, wegen Euthanasie für schuldig befundenen Ärzten zugehört hatte.

In Ländern mit legalisierter aktiver Sterbehilfe steigt die Zahl der jährlichen Euthanasiefälle, z.B. in Belgien von 2003 bis 2013 um das Siebenfache. Professionelle Sterbehelfer betreiben eine Art von ´Thanatopolitik´ (sterben wollen sollen), so Karen Nestor, in welcher die lebensgefährliche Illusion vom Recht auf den selbstbestimmten Tod gezielt schöngeredet wird.

Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Mag. pharm. Matthias Beck, Priester, Autor

Assistierter Suizid – was bedeutet das?

Beck war lange für die Bischofskonferenz der Europäischen Union (COMECE) und weitere EU-Institutionen tätig und lehrt seit vielen Jahren als Professor für Ethik und Recht in der Medizin an der Univ. Wien, sitzt in der Bioethik-Kommission in Österreich und war von Anfang an involviert in die Diskussionen und Debatten bzgl. des Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VerfGH) vom Dezember 2020, welches die Hilfe zum Selbstmord ab 1. Januar 2022 straffrei stellen soll. Präzise erläutert er, worum es geht, nämlich um die Änderung des § 78 StGB, der lautet:

Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ Als verfassungswidrig sollen die fünf Worte „oder ihm dazu Hilfe leistet“ weggelassen werden.

Philosophisch-theologisch befasst sich Beck hier mit der Frage, wie der Mensch von der Heteronomie zur Autonomie gelangen kann, gleichwohl er die übergeordnete Theonomie („Dein Wille geschehe“) einräumt. Nachdem der Mensch ein, auf das Absolute ausgerichtet Wesen der Transzendenz ist, überschreitet er sich selbst immerzu, strebt nach der Fülle des Lebens, bis hinauf zum jüdischen Bewusstsein als Ebenbild Gottes, so Matthias Beck.

Die weithin säkulare Welt bietet künstliche, schulmedizinische Lebensverlängerungen bis hin zur Übertherapie und zu gentechnischen Veränderungen, inklusive dem Einbau von Computer-Chips, die im sog. Transhumanismus gipfeln. Gerade weil der (assistierte) Suizid immer ein Hilfeschrei aus innerer Not heraus ist, bringt er absolut einleuchtende philosophische wie theologische Argumente gegen die Selbsttötung.