Gewissensbegriff bei Sir John Henry Newman und Benedikt XVI.

Das Gewissen als unleugbare objektive Wahrheitseinsicht

Zur Einstimmung auf einen besonders gehaltvollen Ordensabend referierte einer unserer Aufnahmewerber, der studierte Religionspädagoge und katholische Theologe Dr. Martin Tillmann, höchst beeindruckend über Das Gewissen bei John Henry Newman und Joseph Ratzinger / Benedikt XVI.

Er nutzte als Grundstein seines Vortrags das Grundsatzpapier des alten Ordens vom St. Georg, erarbeitete seine Ausführungen auf den Ordensprinzipien über das Gewissen als göttliche Richtschnur unserer Handlungen. So stand die Wahrheit stets im Zentrum seiner Rede.

Kernpunkt dabei waren Leben und Wirken und vor allem geistiger Gehalt der Darstellungen des englischen Theologen John Henry Newman (1801 bis 1890), der vom anglikanischen zum katholischen Glauben übertrat. Nach den Ausführungen unseres Vortragenden war er „einer der wichtigsten christlichen Lehrer des Gewissens“. Martin Tillmann spannte den Bogen dabei von den platonischen Kirchenvätern wie dem heiligen Augustinus über Thomas von Aquin bis hin zu Josef Ratzinger / Benedikt XVI, der in seinen Reden und schriftlichen Abhandlungen immer wieder darauf hinwies, wie sehr J. H. Newman mit seinen Ansichten und Begründungen stets das gewissenhafte Denken und die Verantwortung mithilfe eines bedachten Handelns in den Mittelpunkt stellte. Einer der oft mitreißenden Gedankengänge war etwa die Einstellung vieler moderner Menschen, ihr eigener Herr zu sein, niemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. Dass dabei aber wiederholt die Verantwortung gegenüber Gott, Mensch und Umwelt auf der Strecke bleibt, ist eine der höchst fragwürdigen Auswirkungen. Newman folgerte daher ganz richtig, dass es „Pflicht ist, unserem Gewissen unter allen Umständen zu gehorchen“.

Kardinal Newman wurde 2010 von Papst Benedikt XVI (Josef Ratzinger) als intellektueller Verteidiger der Rationalität seliggesprochen.

Den Abschluss des Referats bildete eine Aussage von Josef Ratzinger / Benedikt XVI: Es ist nie eine Schuld, der gewonnenen Überzeugung zu folgen, aber man macht sich schuldig, der verkehrten Überzeugung anzuhängen, weil man seinem bewussten Urteil keinen Raum gegeben hat.

Wie schon gewohnt folgte eine angeregte Diskussion der Ausführungen, und auch im anschließenden gemütlichen Beisammensein wurden noch weiter eifrig nicht nur philosophische Themen erörtert.