Diese Seite wurde zuletzt am 21. Es verbietet dir also die Engstelle vor dem Gegenverkehr zu passieren, du musst ihm Vorrang gewähren! Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei, Zusatzzeichen 1026-61(Vorläufige Nr.) Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist ein neues Sinnbild eingeführt worden. Portugal | 316 Parken und Reisen. Januar 2009 Gültigkeit erlangte. [10] Als Zusatzzeichen wird das Sinnbild dem Zeichen 286 zugeordnet. Bulgarien | Jedes Verkehrszeichen muss den jeweils gültigen Qualitätsstandards entsprechen, um das Siegel zu erhalten und im öffentlichen Raum aufgestellt zu werden. Juli 2001 veröffentlicht. Irgendwann, hört die Einbahnstraßenregelung auf, und dieses Zeichen informiert dich darüber, dass du ab sofort wieder mit Gegenverkehr rechnen musst! Wo auf einem Gehweg Radfahren in einer Richtung erlaubt ist und deshalb vor Radfahrern gewarnt werden soll, ohne das Radfahren in Blickrichtung des Betrachters zu erlauben, werden die Pfeile, evt. [21], Lichtzeichen mit Halbschranke oder Schranke, Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge, Andreaskreuz mit Blinklicht, Wecker und Leuchtschriftzug an abgelegenen Wegen, Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[22]. Niederlande | Die Sicherung der Qualität deutscher Verkehrszeichen wird durch den RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung überwacht. …, Zusatzzeichen 1046-12nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Klein­krafträder und Mofas, Zusatzzeichen 1048-10Nur Personenkraftwagen, Zusatzzeichen 1048-11nur Personenkraftwagen mit Anhänger, Zusatzzeichen 1048-12nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t, ein­schließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, aus­genommen Personen­kraftwagen und Kraftomnibusse, Zusatzzeichen 1048-13Nur Lastkraftwagen mit Anhänger, Zusatzzeichen 1048-14nur Sattelkraftfahrzeuge, Zusatzzeichen 1048-15Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger, Zusatzzeichen 1049-10nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, Zusatzzeichen 1049-11Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden, Zusatzzeichen 1049-12nur militärische Kettenfahrzeuge, Zusatzzeichen 1049-13nur Lkw (Zeichen 1048-12), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-11), Zusatzzeichen 1050-32(Vorläufige Nr.) Achteckig mit der Standardgröße (Durchmesser 900mm), Rund (Größe 1 bis 3), Dreieckig (Schildergröße 1 bis 3), Quadratisch (Verkehrszeichen-Größe 1 bis 3) und Rechteckig (Größe 1 bis 3). Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Spanien | Mai 1991, keine amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Zusatzzeichen weiterhin hergestellt und vertrieben. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft. Diese Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2013 zeigt eine Auswahl der wichtigsten amtlichen Verkehrszeichen in Deutschland.Diese Auflistung, ihre Numerierung und Bezeichnungen orientieren sich am damaligen Verkehrszeichenkatalog. Litauen | Das Symbol von dem Dreieck (ähnelt fast dem Recycle-Zeichen) mit den zwei Pfeilen ist das neue Symbol für die „Datensparen“-Funktion. Dezember 2016 trat die Änderung in Kraft. Zeichen 201-52Andreaskreuz liegend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Im Verkehrsblatt Nr. Wenn an einer Engstelle geregelt wird wer zuerst fahren darf, hat die Seite die warten muss das  runde rote Zeichen "Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren"! [18], Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956, Deutsche Demokratische Republik: Zeichen 201-50Andreaskreuz, stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Schweiz (seit 2016) | Mit einem Klick zum richtigen Thema: Was bedeutet das Verkehrsschild? Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ sind. Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Gegenverkehr. Folgende Änderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der StVO von 2013: Die zu der lange geplanten Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs veröffentlichte Zeichennummer 145–.. kam bei der tatsächlichen Einführung eines neuen Verkehrszeichenkatalogs im Jahre 2017 nicht mehr vor. Also ist es ein Gefahrzeichen. Weißrussland | Android: Dreieck mit zwei entgegengesetzten Pfeilen. 1971 bis 1992 • Dieses Zeichen ist dreieckig mit der Spitze nach oben. Finnland | [17], Diese Zeichen sind in dieser Form nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. [2] Diese Liste wurde durch den am 22 Mai 2017 als Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erlassenen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) ersetzt.[3]. [11] In § 39, Absatz 7 wird das neue Sinnbild nach dem Sinnbild „Mofas“ eingefügt. Es gehört zu dem bereits 1992 eingeführten Zeichen 390. Einzelne Verkehrsbehörden verwenden auch „Kraftfahrzeuge frei“. [9], Zeichen 150Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken, Zeichen 153Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang, Zeichen 380-52Richtgeschwindigkeit 80 km/h, Zeichen 380-54Richtgeschwindigkeit 100 km/h, Zeichen 381-52Ende der Richt­geschwindigkeit 80 km/h, Zeichen 381-54Ende der Richt­geschwindigkeit 100 km/h, Zeichen 388Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar, Zeichen 389Seitenstreifen für Fahr­zeuge mit einem zuläs­sigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar, Zusatzzeichen 1006-37Krötenwanderung;ersetzt durch Zeichen145-15. Diese Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2013 zeigt eine Auswahl der wichtigsten amtlichen Verkehrszeichen in Deutschland. Bei vorherigen Android-Versionen hat man für die Funktion ein Kreis mit einem Plus-Symbol angezeigt bekommen. April 2013, Verkehrszeichen und Symbole zum Herunterladen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog mit Verwaltungsvorschrift, Verkehrszeichen online (inklusive Änderungen seit 1. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben. Zeichen 390.2Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen­mautgesetz. auf Straßen wo du durch Leitplanken vom Gegenverkehr Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen. 1953 bis 1956 • Seit 1. Deutschland April 2013), Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge, Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953, Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956, https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_von_2013_bis_2017&oldid=204766142, „Creative Commons Attribution/Share Alike“, Rückseitenbeschriftung der Schilder (2013 bis 2014). 1934 bis 1938 • Diese waren zuletzt durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. Ausgenommen Personenkraft­wag­en und Kraftomnibusse, Zeichen 282Ende sämtlicher streckenbezogen­er Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote, Zeichen 283-10Absolutes Haltverbot, Anfang, Zeichen 283-30Absolutes Haltverbot, Mitte, Zeichen 286-10Eingeschränktes Haltverbot, Anfang, Zeichen 286-20Eingeschränktes Haltverbot, Ende, Zeichen 286-30Eingeschränktes Haltverbot, Mitte, Zeichen 290.1Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone, Zeichen 290.2Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone, Zeichen 295Fahrstreifen­begrenzung und Fahrbahn­begrenzung, Zeichen 296Einseitige Fahrstreifen­be­grenz­ung, Zeichen 299Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, Zeichen 310-50Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, Zeichen 310-51Ortstafel (Vorderseite) mit Stadt, Zeichen 310-52Ortstafel (Vorderseite) mit Stadtteil, Zeichen 311-50Ortstafel einseitig, Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern, Zeichen 311-51Ortstafel einseitig, Rückseite aus je einem weiß- und gelbgrundigen Feld, Zeichen 314.1Beginn einer Parkraum­bewirt­schaftungszone, Zeichen 314.2Ende einer Parkraum­bewirt­schaftungszone, Zeichen 315-50Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-51Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Anfang);bisher Zeichen 315-52, Zeichen 315-52Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Ende);bisher Zeichen 315-51, Zeichen 315-52Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-55Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-56Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-57Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-58Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 315-60Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-61Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, (Anfang);bisher Zeichen 315-62, Zeichen 315-62Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links (Ende);bisher Zeichen 315-61, Zeichen 315-63Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-65Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-66Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-67Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-68Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 315-70Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-71Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Anfang), Zeichen 315-72Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Ende), Zeichen 315-73Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-75Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-76Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-77Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-78Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 315-80Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-81Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Anfang), Zeichen 315-81Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Ende), Zeichen 315-83Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-85Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-86Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-87Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-88Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 325.1Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 325.2Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 327-50Tunnel, mit Längenangabe in m, Zeichen 332-21Ausfahrt von anderen Straßen, Zeichen 333-21Ausfahrt von anderen Straßen, Zeichen 333-22Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen, Zeichen 350-10Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) einseitig, Zeichen 350-20Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) einseitig, Zeichen 357-50für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-51für Fußgänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-52für Radverkehr durchlässige Sackgasse, Zeichen 365-50Fernsprecher;bisher Zeichen 360-50, Zeichen 365-52Tankstelle;bisher Zeichen 361-50, Zeichen 365-53Autogastankstelle (LPG – Liquid Petroleum Gas), Zeichen 365-54Erdgastankstelle (CNG – Compressed Natural Gas), Zeichen 365-55Autobahnhotel;bisher Zeichen 375, Zeichen 365-56Autobahngasthaus;bisher Zeichen 376, Zeichen 365-57Autobahnkiosk;bisher Zeichen 377, Zeichen 365-58Toilette;bisher Zeichen 378, Zeichen 365-59Autobahnkapelle;neues Zeichen, Zeichen 365-60Zelt- und Wohnwagenplatz;bisher Zeichen 366, Zeichen 365-61Informationsstelle;bisher Zeichen 367, Zeichen 365-62Pannenhilfe;bisher Zeichen 359, Zeichen 365-63Fußgängerunterführung;bisher Zeichen 355-10, Zeichen 365-64Fußgängerunterführung;bisher Zeichen 355-11, Zeichen 385-50Ortshinweistafel, einzeilig, Zeichen 385-51Ortshinweistafel, zweizeilig, Zeichen 386.1-10Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-11Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-12Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-20Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-21Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-22Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-30Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 386.1-31Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 386.1-32Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „in“;neues Zeichen, Zeichen 386.1-33Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“;neues Zeichen, Zeichen 386.1-33Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung …“;neues Zeichen, Zeichen 386.1-50Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal (einzeilig);bisher Zeichen 386-53, Zeichen 386.1-51Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal (zweizeilig);bisher Zeichen 386-54, Zeichen 386.2Touristische Route;bisher Zeichen 386-50, Zeichen 386.2-10Touristische Route, Wegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-20Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-30Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung …“;neues Zeichen, Zeichen 386.3Touristische Unterrichtungstafel;bisher Zeichen 386-52, Zeichen 386.3-50Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „Brocken-Erklärung“, Zeichen 389Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar, Zeichen 390Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen­mautgesetz, Zeichen 393Informationstafel an Grenzübergangss­tellen, Zeichen 394Laternenring(selbstklebende Folie), Zeichen 394-50Laternenring(Schild für Laternen), Zeichen 401(Nummernschild für) Bundesstraßen, Zeichen 405(Nummernschild für) Autobahnen, Zeichen 406-50Knotenpunkte der Autobahnen (ein- oder zweistellige Nummer); bisher Zeichen 406, Zeichen 406-51Knotenpunkte der Autobahnen (drei oder mehrstellige Nummer); neues Zeichen, Zeichen 410(Nummernschild für) Europastraßen, Zeichen 415-20Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend, Zeichen 415-20Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – rechtsweisend, Zeichen 415-10Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend, Zeichen 418-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 418-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 419-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung −linksweisend, Zeichen 419-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 421-10Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – linksweisend, Zeichen 421-20Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechtsweisend, Zeichen 421-11Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend, Zeichen 421-21Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend, Zeichen 421-12Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – linksweisend, Zeichen 421-22Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – rechtsweisend, Zeichen 422-10Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-11Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-20Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-21Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-30Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-31, Zeichen 422-12Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-13Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-22Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-23Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-31Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 422-14Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung“ – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-15Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung“ – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-24Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung“ – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-25Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung“ – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-32Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung“ – geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 430-10Pfeilwegweiser zur Autobahn – linksweisend, Zeichen 430-20Pfeilwegweiser zur Autobahn – rechtsweisend, Zeichen 432-10Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 432-20Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 434-52Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundesstraßennummer;neues Zeichen, Zeichen 434-53Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer;neues Zeichen, Zeichen 441Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn, Zeichen 442-10Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – linksweisend;bisher Zeichen 442-11, Zeichen 442-20Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-21, Zeichen 442-30Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-31, Zeichen 442-11Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend;bisher Zeichen 442-12, Zeichen 442-21Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-22, Zeichen 442-31Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-32, Zeichen 422-12Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend;bisher Zeichen 442-13, Zeichen 422-22Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-23, Zeichen 422-32Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-33, Zeichen 448-50Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen, Zeichen 448.1Ankündigungstafel für einen Autohof, Zeichen 450-50Ankündigungsbake einstreifig (100 m), Zeichen 450-51Ankündigungsbake zweistreifig (200 m), Zeichen 450-52Ankündigungsbake dreistreifig (300 m), Zeichen 450-53Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb), Zeichen 450-54Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb), Zeichen 450-55Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb), Zeichen 453Entfernungstafel auf Autobahnen, Zeichen 454-10Umleitungs­wegweiser, linksweisend, Zeichen 454-20Umleitungs­wegweiser, rechtsweisend, Zeichen 455.1-10Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links;überarbeitetes Zeichen 455-10, Zeichen 455.1-10Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier links;überarbeitetes Zeichen 455-11, Zeichen 455.1-12Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, links einordnen;überarbeitetes Zeichen 455-12, Zeichen 455.1-20Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung rechts;überarbeitetes Zeichen 455-20, Zeichen 455.1-21Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier rechts;überarbeitetes Zeichen 455-21, Zeichen 455.1-22Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, rechts einordnen;überarbeitetes Zeichen 455-22, Zeichen 455.1-30Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus;überarbeitetes Zeichen 455-30, Zeichen 460-10Bedarfsumleitung, linksweisend, Zeichen 460-11Bedarfsumleitung, rechts vorbei, Zeichen 460-12Bedarfsumleitung, hier links, Zeichen 460-20Bedarfsumleitung, rechtsweisend, Zeichen 460-21Bedarfsumleitung, links vorbei, Zeichen 460-22Bedarfsumleitung, hier rechts, Zeichen 466Weiterführende Bedarfsumleitung, Zeichen 467.1-10Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) linksweisend, Zeichen 467.1-20Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend, Zeichen 467.1-30Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) geradeaus, Zeichen 467.2Ende einer Streckenempfehlung, Zeichen 501-10Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 501-11Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, Zeichen 501-12Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, Zeichen 501-13Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 501-14Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 501-15Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und einstreifig geradeaus, Zeichen 501-16Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus, Zeichen 501-17Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus, Zeichen 501-20Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 501-21Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, Zeichen 501-22Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, Zeichen 501-23Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 501-24Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 505-11Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO – zweistreifig nach links, Zeichen 505-12Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 auf Autobahnen – zweistreifig nach links, Zeichen 505-21Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn – zweistreifig nach rechts, Zeichen 505-22Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen – zweistreifig nach rechts, Zeichen 511-10Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 511-11Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, Zeichen 511-12Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, Zeichen 511-20Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 511-21Verschwenkungs­tafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, Zeichen 511-22Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, Zeichen 513-10Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 513-11Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, Zeichen 513-20Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 513-21Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, Zeichen 514-10Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung mit Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 514-20Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung mit Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 515-11Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links, Zeichen 515-12Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen – zweistreifig nach links, Zeichen 515-13Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach links, Zeichen 515-21Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn – zweistreifig nach rechts, Zeichen 515-22Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen – zweistreifig nach rechts, Zeichen 515-23Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach rechts, Zeichen 521-30Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 521-31Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 521-32Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 521-33Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 522-30Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-31Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-32Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-33Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-34Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-35Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-36Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 525-31Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, Zeichen 526-31Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung; außerhalb der Autobahn, Zeichen 526-33Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 531-10Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen, Zeichen 531-11Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen, Zeichen 531-12Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 3 Fahrstreifen, Zeichen 531-13Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 4 Fahrstreifen, Zeichen 531-20Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen, Zeichen 531-21Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 2 Fahrstreifen, Zeichen 531-22Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 3 Fahrstreifen, Zeichen 531-23Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 4 Fahrstreifen, Zeichen 532-10Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 532-20Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 532-21Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 533-20Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab;neues Zeichen, Zeichen 533-21Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab;neues Zeichen, Zeichen 533-21Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab;neues Zeichen, Zeichen 535-11Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung, Zeichen 535-21Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug links, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung, Zeichen 536-20Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 536-21Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 541-10Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 1-streifig plus Fahrstreifen links, Zeichen 541-11Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 2-streifig plus Fahrstreifen links, Zeichen 541-20Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 1-streifig plus Fahrstreifen rechts, Zeichen 541-21Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 2-streifig plus Fahrstreifen rechts, Zeichen 542-10Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 542-11Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 545-11Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig plus Fahrstreifen links, Zeichen 546-10Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung; außerhalb der Autobahn, Zeichen 546-11Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung; außerhalb der Autobahn, Zeichen 551-20Zusammenführungs­tafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus einstreifig durchgehend, Zeichen 551-21Zusammenführungs­tafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend, Zeichen 551-22Zusammenführungs­tafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend, Zeichen 551-23Zusammenführungs­tafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus dreistreifig durchgehend, Zeichen 590-10Blockumfahrung rechts, links, links, Zeichen 590-11Blockumfahrung rechts, rechts, rechts, Zeichen 600-30Absperrschranke;100 × 800 mm, Zeichen 600-31Absperrschranke;100 × 1200 mm, Zeichen 600-32Absperrschranke;100 × 1600 mm, Zeichen 600-34Absperrschranke;250 × 1600 mm, Zeichen 605-10Leitbake (Aufstellung rechts);1000 × 250 mm, Zeichen 605-20Leitbake (Aufstellung links);1000 × 250 mm, Zeichen 605-11Leitbake, Pfeilbake, (Aufstellung rechts);1000 × 250 mm, Zeichen 605-21Leitbake, Pfeilbake, (Aufstellung links);1000 × 250 mm, Zeichen 605-13Warnlichtbake (Aufstellung rechts);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-12, Zeichen 605-23Warnlichtbake (Aufstellung rechts);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-22, Zeichen 605-14Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung rechts);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-13, Zeichen 605-24Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung links);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-23, Zeichen 615fahrbare Absperrtafel;2500 × 1700 mm, Zeichen 616-30Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung);3600 × 2200 mm, Zeichen 616-31Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung);2500 × 1700 mm, Zeichen 625-10Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 500 mm, Zeichen 625-20Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 500 mm, Zeichen 625-11Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 1500 mm, Zeichen 625-21Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 1500 mm, Zeichen 625-12Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 2000 mm, Zeichen 625-22Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 2000 mm, Zeichen 625-13Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 2500 mm, Zeichen 625-23Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 2500 mm, Zeichen 626-10Leitplatte (Aufstellung rechts);750 × 500 mm;bisher Zeichen 605-14, Zeichen 626-20Leitplatte (Aufstellung links);750 × 500 mm;bisher Zeichen 605-24, Zeichen 626-30Leitplatte;750 × 500 mm;bisher Zeichen 605-30, Zeichen 626-31Leitplatte;1200 × 600 mm;bisher Zeichen 605-31, Zeichen 627-30Leitmal waagerecht;bisher Zeichen 628-30, Zeichen 627-50Leitmal gebogen;bisher Zeichen 628-50, Zeichen 628-10Leitschwelle mit Schraffenbake (Aufstellung rechts), Zeichen 628-20Leitschwelle mit Schraffenbake (Aufstellung links), Zeichen 628-11Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts);neues Zeichen, Zeichen 628-21Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links);neues Zeichen, Zeichen 629-10Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung rechts), Zeichen 629-20Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung links), Zeichen 629-11Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung rechts);neues Zeichen, Zeichen 629-21Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung links);neues Zeichen, Zeichen 630-10Parkwarntafel, links vorbei;423 × 423 mm;bisher Zeichen 630, Zeichen 630-20Parkwarntafel, rechts vorbei;423 × 423 mm;neues Zeichen, Zusatzzeichen 1000-10Richtungsangaben durch Pfeile, linksweisend, Zusatzzeichen 1000-11Richtung der Gefahrstelle, linksweisend, Zusatzzeichen 1000-12Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, Zusatzzeichen 1000-20Richtungsangaben durch Pfeile, rechtsweisend, Zusatzzeichen 1000-21Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend, Zusatzzeichen 1000-22Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, Zusatzzeichen 1000-30Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile, Zusatzzeichen 1000-31Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile, Zusatzzeichen 1000-32Radverkehr von links und rechts[6], Zusatzzeichen 1000-33Radfahrer im Gegenverkehr[7], Zusatzzeichen 1002-10Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen (von unten nach links), Zusatzzeichen 1002-11Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen (von oben nach links), Zusatzzeichen 1002-12Verlauf der Vorfahrt­straße an Einmündun­gen (von unten nach links, Fall 1), Zusatzzeichen 1002-13Verlauf der Vorfahrt­straße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2), Zusatzzeichen 1002-14Verlauf der Vorfahrt­straße an Einmündun­gen (von oben nach links), Zusatzzeichen 1002-20Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen (von unten nach rechts), Zusatzzeichen 1002-21Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen (von oben nach rechts), Zusatzzeichen 1002-22Verlauf der Vorfahrt­straße an Einmündun­gen (von unten nach rechts, Fall 1), Zusatzzeichen 1002-23Verlauf der Vorfahrt­straße an Einmündun­gen (von unten nach rechts, Fall 2), Zusatzzeichen 1002-24Verlauf der Vorfahrt­straße an Einmündun­gen (von oben nach rechts), Zusatzzeichen 1005-30Reißverschluss erst in … m, Zusatzzeichen 1006-35Verschmutzte Fahrbahn, Zusatzzeichen 1006-39Eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume, Zusatzzeichen 1007-30Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, Zusatzzeichen 1008-31Verkehrsführung geändert, Zusatzzeichen 1008-32Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO), Zusatzzeichen 1008-33Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO), Zusatzzeichen 1010-10Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (Spielstraße), Zusatzzeichen 1010-12Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen, Zusatzzeichen 1010-13Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen, Zusatzzeichen 1010-14Information Rollende Landstraße, Zusatzzeichen 1012-34Grüne Welle bei … km/h, Zusatzzeichen 1013-50Seitenstreifen befahren, Zusatzzeichen 1013-51Seitenstreifen räumen, Zusatzzeichen 1014-50 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B), Zusatzzeichen 1014-51 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C), Zusatzzeichen 1014-52Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D), Zusatzzeichen 1014-53Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E), Zusatzzeichen 1020-11Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.

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